ISFP – „Der Individuelle Sanierungsfahrplan“

ISFP – „Der Individuelle Sanierungsfahrplan“

 

Wer sein Gebäude via Einzelmaßnahmen über einen längeren Zeitraum hinweg (bis 15 Jahre) oder in einem Zug energetisch verbessern möchte – zudem gerne eine höhere Förderung gegenüber der Standardförderung (BEG EM)   sowie das Doppelte der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen  kalenderjährlich in Anspruch nehmen möchte,  dem könnte ein ISFP durchaus zusagen.

Individuell vom Titel her – faktisch gibt es enge Grenzen seitens des Fördergebers, wie in einer ISFP-Bilanzierung die einzelnen Bauteile behandelt werden müssen. Jedes zur wärmeübertragenden Umfassungsfläche zugehörige Bauteil, muss rechnerisch im ISFP in einen förderfähigen (BAFA BEG EM) energetischen Zustand versetzt werden. Ob die Eigentümer dieses später auch so umsetzen möchten – steht auf einem anderen Blatt. Gezwungen dieses zu tun, wird aber auch niemand. Der ISFP ist ab Ausstellungsdatum 15 Jahre lang gültig – Stand März 2026.

Für den Ablauf und die Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplans bietet sich folgende Vorgehensweise an:

  • Erstes Beratungsgespräch Datenaufnahme vor Ort
  • Datenaufnahme und Abgleich – Erfassung des energetischen Istzustands
  • Entwicklung von Sanierungsvorschlägen Festlegung und Abstimmung der
    individuellen Sanierungsschritte und des Sanierungsziels mit den Hauseigentümern
  • Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans
  • Übergabe des ISFP an die Hauseigentümer
  • Erläuterung des individuellen Sanierungsfahrplans

BAFA BEG Einzelmaßnahmen

Förderung mit und ohne ISFP:

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben je Kalenderjahr für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit.
Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus gewährt wird
oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nach Nummer 5.2 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude
(EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.

Siehe auch:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle.html

 

Wärmebrückenbeispiele:

Ortgang / AW-Steildach

Heizungsleitung in der Außenwand

Vordach massiv, ohne thermische Trennung