Schallschutznachweise – Für Ruhe und Wohnqualität
Ein Zuhause sollte ein Ort der Geborgenheit und des „Ankommens“ sein. Damit diese Lebensqualität nicht durch störende Geräusche
beeinträchtigt – und Ihre Privatsphäre bewahrt wird, ist eine sorgfältige akustische Planung unverzichtbar.
Wir erstellen für Ihr Bauvorhaben – ob Neubau, Umbau oder Sanierung – die notwendigen bauphysikalischen Schallschutznachweise.
Dabei prüfen wir rechnerisch, ob und wie – Bauteile wie z.B. Decken, Wände oder Treppenläufe, die geforderten Grenzwerte bzw.
erhöhte (zivilrechtliche) Schallschutzanforderungen einhalten.
Unsere Leistungen im Überblick:
Gesetzlicher Mindestschallschutz: Sicherstellung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen
nach DIN 4109 / 4109-5 / „Komfortschallschutz“ VDI 4100 – SSt I bis SSt III.
Objektive Bewertung: Berechnung von Trittschall- und Luftschallpegeln zur Einhaltung
technischer Normen.
Gezielte Lösungen: Wir erkennen Schwachstellen in der Konstruktion und schlagen Ihnen
technisch korrekte Maßnahmen zur akustischen Entkopplung vor.
Mit unserer Fachplanung sorgen wir dafür, dass die baulichen Anforderungen erfüllt werden und Ihr Gebäude den Charakter eines ruhigen Rückzugsortes behält.
Erstellt durch Jochen Rother – unter Einsatz moderner Analysetools


