Öffentlich rechtliche Nachweise GEG
Zur Vorlage beim Bauamt erstellen wir den GEG Nachweis nach DIN V 18599 für Ihren Neubau
bzw. gemäß § 51 GEG bei Ausbau und Erweiterung – oder nach § 48 Anlage 7 GEG – „Bauteilnachweis “ .
Die GEG Berechnungen für einen Neubau beinhalten in der Regel folgende Nachweise:
- GEG Nachweis Wärmeschutz H’t und Qp
- Schallschutz DIN 4109 / 4109-5 / VDI 4100
- Sommerlicher Wärmeschutznachweis DIN 4108-2
- Feuchteschutznachweis der Bauteile DIN 4108-3
- Lüftungskonzept DIN 1946-6
- Erstellen eines Luftdichtheitskonzept DIN 4108-7
Schall- und Wärmeschutznachweis
inkl. Blower-Door-Test für einen Neubau mit 32 WE

