Welcher Energieausweis für mein Gebäude ?
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ?
Bedarfsausweise wurden ab 1. Oktober 2008 für Wohngebäude
mit bis zu vier Wohneinheiten unter folgenden beiden Voraussetzungen
verpflichtend:
1. Der Bauantrag ist vor der ersten Wärmeschutzverordnung
vom November 1977 gestellt worden.
2. Es wurden zwischenzeitlich keine Maßnahmen durchgeführt,
das Gebäude auf den Stand der Wärmeschutzverordnung 1977
zu bringen.
Bei Wohngebäuden die nicht unter die oben genannten Regelungen
fallen, kann zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis gewählt werden.

